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 Gebäude Energie Beratung

ACHIM TETZLAFF

UNABHÄNGIG   KOMPETENT   KUNDENORIENTIERT

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Energieausweis

Die Vorlage eines gültigen  Energieausweises ist seit Januar 2009 bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf  von Wohnungen und Häusern Pflicht.

Der Energieausweis macht Objekte bezüglich ihrer Energieeffizienz
vergleichbar: Er ist inzwischen nach Lage und Preis ein wichtiges Verkaufsargument.

Zwei Varianten  werden unterschieden:

1.  Bedarfsausweis
     Umfangreiche Analyse des Gebäudes und seiner technischen Einrichtungen
     im Rahmen einer  Energiebedarfsberechnung.

2.  Verbrauchsausweis (Nicht für alle Gebäude zugelassen)
     Einfache Berechnung des Durchschnittsenergieverbrauches der letzten 3
     Jahre nach Durchführung der Klimakorrektur mit regionalen Korrekturfaktoren.

Meine Leistungen in diesem Zusammenhang sind:

• Ausstellen von Energieausweisen für Wohngebäude (Bedarf- oder Verbrauchsausweis)
   gemäß §§ 79 ff. GEG 2020 (Gebäudeenergiegesetz)

Die Kosten für einen Bedarfsausweis werden nach vorheriger Besichtigung des
Objektes beziffert
.